Handyvertrag kündigen: Worauf kommt es dabei an?

Die Handyrechnung ist mal wieder zu Ende des Monats fällig und mal wieder fragt man sich, wieso man eigentlich so viel zahlt, obwohl in der Fernsehwerbung jeden Tag günstigere Handyverträge angeboten werden, die viel mehr Möglichkeiten bieten als sein bisheriger Vertrag. Das ist nur einer der Gründe, die dafür sprechen, warum man seinen Handyvertrag kündigen will. Das Handygeschäft boomt. Alle paar Wochen kommen günstigere Tarifoptionen auf den Markt und man selbst ärgert sich dabei, dass man in einem teuren Zweijahresvertrag festhängt. Also will man seinen Handyvertrag kündigen, da die Angebote eines anderen Anbieters viel besser zu einem passen als der Tarif seines bisherigen Providers.

Handyvertrag kündigen: Worauf kommt es dabei an?

Weitere Gründe sind auch die Zahl der neuen Handys. Viele Smartphones bieten so viele Funktionen, dass sie den Alltag um einiges erleichtern. Viele Anbieter locken Neukunden damit an, dass sie diese Handys kostengünstig erhalten, wenn sie ihren alten Handyvertrag kündigen und zum neuen Anbieter wechseln. Oftmals werden diese neuen Handys zu Beginn auch nur exklusiv bei einem ganz bestimmten Anbieter angeboten, was auch ein Grund ist, wieso man den Handyvertrag kündigen will und zu einem neuen Provider wechselt. Dabei sollte man sich schon im Voraus klar sein, welchen Vertrag und welches Handy man haben möchte und schauen, welche Anbieter dieses Bundle günstiger anbieten als der bisherige. Danach steht der Handyvertragkündigung nichts mehr im Wege.

Handyvertrag richtig kündigen: Tipps zum Thema Handyvertrag richtig kündigen

Wer seinen Handyvertrag kündigen will, muss einige wichtige Details beachten. Kein Handyanbieter ist erfreut, wenn man seinen Handyvertrag kündigen will und deshalb haben die meisten oft einige Kleinigkeiten in den Vertrag eingebaut, um die Handyvertragkündigung zu erschweren. Wer darüber aber Bescheid weiß, für den ist es leicht, seine Handyvertragkündigung problemlos und fristgerecht beim Anbieter einzureichen.

Das Wichtigste ist die Kündigungsfrist. Bei den meisten Anbietern beträgt diese drei Monate. Wen der Vertrag also nur noch weniger als drei Monate läuft, hat man keine Chance mehr seinen Handyvertrag fristgerecht zu kündigen und der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre. Wichtig ist es also, dass die Handyvertragkündigung schon drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgt. Hierbei ist der genaue Zeitpunkt nebensächlich. Wer also schon zu Beginn des Vertrags weiß, dass er seinen Vertrag nach den zwei Jahren nicht mehr braucht, kann die Kündigung auch schon direkt zu Beginn des 24-Monats-Vertrages kündigen.

Allerdings zählt nicht das Datum, an dem man die Handyvertragkündigung weggeschickt hat, sondern das Datum, zu dem der Anbieter das Schreiben erhält. Wer also erst kurz vor der Dreimonatsfrist seine Kündigung losschickt, könnte Pech haben und der Brief kommt zu spät beim Anbieter an. Wichtig hierbei ist es, dass man einen Beweis hat, dass der Empfänger den Brief bekommen hat. Am Besten bietet sich eine Handyvertragkündigung per Einschreiben mit Rückschein an. Einfach zu behaupten, man hätte die Kündigung rechtzeitig losgeschickt reicht vor Gericht nicht. Man muss beweisen können, dass der Empfänger das Schreiben fristgerecht erhalten hat und das kann man mit einem Einschreiben mit Rückschein problemlos. Kündigungsschreiben per Fax werden oft nicht akzeptiert und nicht weiter bearbeitet.

In ihrer Handyvertragkündigung müssen alle wichtigen Daten enthalten sein. Name, Adresse, Kundennummer, Rufnummer und vor allem der Termin zu dem sie kündigen wollen, also der letzte Tag der Vertragslaufzeit. Infos wieso man den Handyvertrag kündigen will, muss man nicht angeben. Wichtig ist es, das man außerdem eine schriftliche Bestätigung verlangt, in dem das Ende der Vertragslaufzeit noch einmal bestätigt wird.

Mit dieser Bestätigung können sie dann außerdem ihre Rufnummer behalten und zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Sobald die Bestätigung vorliegt, schicken sie diese ihrem neuen Handyanbieter mit einem Antrag zur Rufnummernmitnahme und ihr neuer Anbieter kümmert sich dann um diesen Vorgang. Außerdem verlangen einige Provider, wie Talkline oder Victorvox, dass sie ihre SIM-Karte bis spätestens 2 Wochen nach Vertragsende zurücksenden müssen, da ansonsten Kosten von rund 30 Euro anfallen. Auch hier empfiehlt sich wieder die SIM-Karte per Einschreiben zurückzuschicken, um im Zweifel beweisen zu können, dass der Anbieter die SIM-Karte auch erhalten hat.