Bloggen macht keinen Spaß mehr

So langsam kotzt es mich echt an. Allenortens wird man abgemahnt – sei es für kritische Beiträge (Gruß an die verschollene Meinungsfreiheit), für verwendete Plugins (weil diese Daten der sich im Netz tummelnden Menschen auf irgendeinem Server in einer amerikanischen Wüste sammeln) oder für ein fehlendes oder magelhaftes Impressum (man kann ja dann gar nicht richtig abgemahnt werden). Bisher blieb ich von Schwachsinn dieser Art weitestgehend verschont. Bisher.

Heute trudelt dieser Kommentar ein, den ich noch nicht freigeschaltet habe und der mich mit gleichem Wortlaut auch noch per Mail erreicht:

Sehr geehrter Herr “Autor”,

Sie verletzen Urheberrecht, wenn Sie die Headline “3 Frauen und 1 Schwanz” als Ihren eigenen Titel (geschrieben von …) deklarieren.

Setzen Sie unterhalb des Textes einen Quellenvermerk:

Quelle: quentindexter.info

oder löschen Sie den Artikel.

(Umgehend)

Der Original-Titel stammt von unserem Autor Sean Quentin Dexter (Titelschutzrecht!)

Es geht um meinen Beitrag “3 Frauen und 1 Schwanz …“, den ich als Kommentar zum Dschungelcamp geschrieben habe. Unglaublicherweise ist mir der Titel dazu tatsächlich selbst eingefallen (lag auch auch irgendwie in auf der Hand). So steht er schon seit dem 22.01.2009 im Netz und bisher krähte kein Hahn danach. Und nun das!

Dazu ein paar kleine Anmerkungen:

  1. Wenn man sich schon die Mühe macht, meine Emailadresse auf diesen Seiten zu suchen, dann könnte man auch gleich meinen Namen notieren, um eine vernünftige Anrede zu formulieren. Ich heiße nämlich gar nicht Herr “Autor”.
  2. Titelschutzrecht gibt es meines Erachtens nur bei Musik, Büchern, Filmen, etc. Aber doch nicht bei einzelnen Beiträgen.
    Dann müssten sich ja sämtliche Zeitungen täglich gegenseitig verklagen, weil überall als Überschrift “Wirtschaftskrise” auftaucht.

Und nun? Titel ändern, Beitrag löschen, freundlich antworten, unfreundlich antworten, ignorieren oder gleich das Bloggen an den Nagel hängen?

Gott, hab ich die Schnauze voll …

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21 Responses to Bloggen macht keinen Spaß mehr

  1. webma55 says:

    Sorry, aber die versuchen nur ihr Eigentum zuschützen, es gibt viele Sachen die nun mal geschützt sind, “Wirtschaftskrise” gehört nicht dazu, bis mal wieder einer auf die glorreiche Idee kommt und sich dieses Wort schützen läßt.

    Und ein Impressum selbst auf einen privaten Blog ist nun mal Pflicht!

    Gruß Webma55

  2. Pingback: Schwanz-Vergleich zum Urheberrecht | kranke welt | XSBlog2.0beta

  3. daRONN says:

    Ich würde zunächst bis auf weiteres einfach aus den Zahlen Wörter machen.

    In Sachen Titelschutzrecht kann ich leider nicht weiterhelfen. Dazu fehlen mir diverse Semester Jura ;)

    Eine Sauerei ist das allemal. Deine Argumentation zu 2.) erscheint mir sehr schlüssig.

  4. Marco says:

    @webma55: alles sollte irgendwo eine Grenze haben. Sonst lasse ich mir alle Titel schützen und keiner kann mehr etwas schreiben …
    Das mit dem Impressum mag ja ok sein, obwohl ich dass auch nicht so ganz nachvollziehen kann.

    @daRONN: In meinem Titel sind es Zahlen, in dem angeblich geklauten sind aus ausgeschriebene Worte – würde es also nur verschlimmern … wenn dem wirklich so ist, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.

  5. XSized says:

    Trackback funktioniert irgendwie nicht, daher manuell: Ich persönlich finde es mehr als albern, wegen der Überschrift einer Pressemitteilung und der Überschrift eines Blogbeitrages so ein Aufheben zu veranstalten. Titelschutz hin oder her, Schöpfungshöhe ist da auch so eine Sache… Aber ok, ich bin kein Anwalt.

    Allerdings gewinnt man nach ein paar Google-Suchen den Eindruck, die Pressemitteilung wäre erst am 23.1. veröffentlicht worden…

  6. daRONN says:

    Nun ja, dann ist das wirklich ungünstig gelaufen.

    Vielleicht solltest du den Titel zunächst wirklich so abändern, dass nicht noch eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattert.

    @ webma55: Schutz von geistigem Eigentum ist berechtigt. Marco hat nach seiner Aussage keineswegs bewusst eine Verletzung des Urheberrechts begangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dem Autor irgendwelcher finanzieller Schaden entsteht oder entstanden ist. Und Vorsatz liegt in diesem Fall vermutlich erst recht nicht vor.

  7. Ralf says:

    Hihihi… was’n Blödsinn. Sorry, hat dir bestimmt einen mächtigen Schrecken eingejagt. Ich finde sowas lustig. Warum? Weil es da bestimmt Null Chancen gibt mit so einer Masche durchzukommen.

    Du kannst denen ja auch eine Abmahnung schicken. Die haben nämlich kein Datum in ihren Text, es wäre also schon mal schwer zu beweisen das sie den Titel zuerst hatten.
    Dann ist Titelschutz schon an sich eine wirklich lustige Sache im Zusammenhang mit einer ÜBERSCHRFT. Titelschutz bedeutet das ein Markentitel (z.B. Name einer Zeitschrift, Name einer Sendung, Titel eines Buches, o.ä.) geschützt ist. Für Überschriften gibt es noch kein Urheberrecht. Ansonsten würde ich ja Rechtsansprüche an alle Sätze stellen die ich jemals geschrieben hätte und die ganze Welt verklagen.

    Die wollen einfach nur Kohle abzocken. Einzelne Sätze oder Überschriften abmahnen ist wirklich die Krönung. Was kommt als nächstes? Wird man abgemahnt weil man “Marco” oder “Ralf” heißt? Bekomme ich demnächst Post von Ralf Schumacher?
    Änder den Titel einfach in “3 Frauen und ein Penis” um und schreib denen mal ne saftige Mail. Verlang von denen gleich das sie ihr Portal schließen und alle Artikel die sie unter dieser Überschrift verkauft haben zurück ziehen müssen.
    Man-man-man. Selig sind die geistig armen…

  8. Jens says:

    Da ich im Moment durchaus etwas gerechtigkeitsfanatisch bin, würde ich auch in nettem aber bestimmten Wortlaut auf diese Albernheit reagieren. Mittlerweile ist der Wahn, dem hier einige erlegen sind schon grotesk. Ich finde den Rat einiger meiner Vorkommentierer sehr praktikabel. Den Titel erstmal (!) etwas abändern und dann freundlich aber direkt und deutlich antworten.

    Viel Spaß und Erfolg dabei

    Jens

  9. daRONN says:

    @ Ralf:

    Ich habe mir “10. Februar 2009 an 17:36″ schützen lassen!

    Entweder entfernst du deinen Kommentar sofort, datierst ihn um oder ich sehe mich gezwungen, meinen Anwalt einzuschalten. :D

  10. Marco says:

    @XSized: Trackbacks mussten freigeschaltet werden, sind jetzt online. Upps, nach meinem Veröffentlichungsdatum.

    @daRONN: Ich glaube nicht, dass ich meinen Titel ändern würde – das käme ja einem Schuldeingeständnis gleich – und ich habe nichts falsch gemacht (glaube ich zumindest).

    @Ralf: Genau das ist meine Sichtweise der Sache. Und den Titel werde ich nicht ändern – erstmal.

  11. Marco says:

    Hoppla, hier Überschneiden sich gerade Antworten mit Freischaltungen – sorry Leute.

    @Jens: erst mal muss ich von den “180″ wieder runterkommen, sonst kann ich den sachlich nicht anschreiben …

    @daRONN: :mrgreen:

  12. webma55 says:

    Wenn du mal Zeit hast ziehe dir mal dieses Video rein, ein Rechtsanwalt Udo Vetter geht dort eigentlich auf alle Fragen (Blog-Recht) ein. http://de.sevenload.com/videos/PgBBT2H-Udo-Vetter-Recht-fuer-Blogger

    Gruß Webma55

  13. Jens says:

    Ich kann mich Irren, aber ich glaube nicht, dass der Satz eine schöpferische Höhe erreicht hat, denn es beschrieb ja nur den Zustand im Dschungelcamp, eine Wortspielerei die einem 4 jährigen Kind hätte einfallen können (ohne deinen Titel nun abwerten zu wollen). Ich würde die Sache auch eher gelassen gehen, sollte natürlich eine Abmahnung ins Haus flattern – ganz wichtig: drauf reagieren!

    Eine Tageszeitung mit 4 Buchstaben wollte sich “wir sind Papst” schützen lassen, das hat auch nicht geklappt, ich gehe dann mal davon aus, dass es in dem Fall auch nicht klappen wird.

  14. Marco says:

    @webma55: danke für den Link, schaue ich mir später mal in Ruhe an.

    @Jens: echt? Hab keine Ahnung von Abmahnungen …

  15. XSized says:

    *Spekulation an*
    Ich denke da ist einfach jemand angepisst, weil man mit dem ach so kreativen Titel nicht auf 1 bei Google gelandet ist, sondern irgend so ein Blogger da sitzt…
    *Spekulation aus*

    Wie gesagt: Ich denke nicht, dass die Schöpfungshöhe ausreichend ist, um hier irgend eine Form von Titelschutz geltend machen zu können. Natürlich kann ich das nicht nicht definitiv sagen, so etwas würde letztlich ein Gericht entscheiden. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass man hier versucht, ein wenig Druck auszuüben, dazu meine Spekulation von eben… Zumal es nicht eine (!!!) Veröffentlichung dieser Pressemitteilung vor dem 23.1.09 gibt. Das Einzige, was sich unter diesem Titel VOR Deinem Beitrag finden lässt, ist ein diesem Titel entsprechendes Video….hüstel. Wenn überhaupt, dann wäre der Titelschutz dann dem Poster dieses Videos zuzusprechen. Meiner Meinung nach jedenfalls.

  16. Ralf says:

    Ich würde die Überschrift an deiner Stelle trotzdem leicht abändern. Nicht um ein Schuldeingeständnis abzugeben, sondern weil sie ansonsten Anlass hätten Anwälte&Gerichte einzuschalten.
    Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Das Landgericht Hamburg hat ja schon des öfteren bewiesen das Juristik und Logik nichts miteinander zu tun haben.

  17. Jens says:

    Recht haben und Recht bekommen sind ja leider in Deutschland ab und zu zwei paar Schuhe, wie gesagt: falls es doch zu einer Abmahnung kommen sollte – reagieren (ich kann das gar nicht oft genug schreiben).

  18. Marco says:

    @XSized: Der Spekulation stimme ich zu.
    Und das es zu dem Titel ein Video im FSK 18 Bereich gibt, war mir klar ;-)

    @Ralf & Jens: ENtgegen meiner eigenen Ansicht habe ich die Überschrift nun auf “3 Frauen und 1 Pillemann …” abgeändert. Letztendlich kann ich nicht dafür, wenn google nun 2 Jahre braucht, das zu aktualisieren ;-)

    Aufregen tut es mich trotzdem. Jetzt muss ich bei jedem Titel erst einmal googeln, ob den Geistesblitz nicht noch jemand hatte oder auch 5 Tage nach mir hat – normal ist das nicht … :-(

  19. Marco says:

    Nach einer Nacht der Ruhe und einer Mail, bin ich meiner Überzeugung gefolgt und habe den Titel wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt.
    Mag kommen, was will – ich bin gespannt.

  20. Es gibt einfach zuviele Anwälte mit viel zuviel Zeit.
    Ein guter Anwalt sollte doch eigentlich so beschäftigt sein, das er für sowas gar keine Zeit hat, oder?

    Vielleicht bekomme ich auch mal eine Abmahnung, ich hab mal Mercedes SK 1748 als Überschrift gehabt – ist doch sicher geschützt, oder? Aber da der Lkw nunmal diese Typenbezeichnung hatte, was soll ich da machen? ;)

  21. Marco says:

    Waren ja keine Anwälte. Entweder ist es nur die Vorstufe oder da kommt noch was. Bisher ist es ruhig …

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